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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → bundesverwaltung admin.ch, medienmitteilung 20. 4. 2010
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Rat für deutsche Rechtschreibung tagt in Bern

Bern, 20.04.2010 - Der Rat für deutsche Rechtschreibung hält am 23. April 2010 auf Einladung der Schweizerischen Bundeskanzlei eine Arbeitssitzung in Bern ab. Bundeskanzlerin Corina Casanova eröffnet die Sitzung. Deren Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wörterverzeichnisses im Amtlichen Regelwerk, die Streichung bestehender Varianten und die Zulassung neuer Varianten. Zudem befasst sich der Rat mit seiner Weiterarbeit nach Ablauf der ersten Berichtsperiode im Oktober 2010.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein Fachgremium, bestehend aus insgesamt 39 Mitgliedern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Autonome Provinz Bozen-Südtirol). Diese vertreten öffentliche Verwaltungen, Schulen, Medien, Buchverlage und Schriftstellervereinigungen. Den Vorsitz hat der ehemalige stellvertretende bayerische Ministerpräsident und Präsident der Hanns-Seidel-Stiftung, Dr. Hans Zehetmair, inne.

Der Rat besteht seit 2004. Er löste die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung ab und sollte unter anderem die Wellen glätten, welche die Reform von 1998 hatte hochgehen lassen. Die Schweizerische Bundeskanzlei hat sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über das Statut des Rats 2004 verpflichtet, darin mitzuwirken und die in dem Gremium erarbeiteten Lösungen loyal mitzutragen.

Der Rat trifft sich zweimal jährlich zu einer Sitzung. Diese findet üblicherweise an seiner Geschäftsstelle am Institut für Deutsche Sprache in Mannheim statt. In den letzten drei Jahren hat der Rat jedoch immer eine Sitzung auf Einladung eines Ratsmitglieds oder einer Länderdelegation auswärts durchgeführt: 2006 in München, 2007 in Wien, 2008 in Eupen (Belgien), 2009 in Bozen, dieses Frühjahr in Bern, und im Sommer dieses Jahres wird er auch in Vaduz empfangen.

Der Rat hat drei Aufgaben: Erstens soll er die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren. Zweitens soll er die Entwicklung der Schreibpraxis beobachten und drittens das orthografische Regelwerk im notwendigen Umfang weiterentwickeln. Die erste Aufgabe wurde 2006 mit der Vorlage der revidierten Fassung des amtlichen Regelwerks erfüllt. Diese revidierte Fassung stellt den grösstmöglichen Kompromiss dar zwischen den Positionen von Befürworterinnen und Befürwortern und Gegnerinnen und Gegnern der Reform von 1998. Sie trat in der Schweiz am 1. August 2009 definitiv in Kraft und brachte weitgehende Rechtschreibruhe.

Seit der Verabschiedung des revidierten Regelwerks widmet sich der Rat der Beobachtung des Schreibgebrauchs. Arbeitsgruppen, die aus ausgewiesenen Fachleuten bestehen, untersuchen, ob sich die reformierte Schreibung bei professionell Schreibenden, aber auch in den Schulen behauptet hat oder daneben alte Schreibungen weiter verwendet werden. Für die professionell Schreibenden stützen sie sich dabei auf die Textkorpora der Wörterbuchverlage Wahrig und Duden und des Instituts für Deutsche Sprache in Mannheim, die die drei grössten ihrer Art im deutschen Sprachraum darstellen. In den Schulen muss die Rechtschreibkompetenz mithilfe von Tests erhoben werden.

Aufgrund dieser Untersuchungen entscheidet der Rat, ob das amtliche Regelwerk angepasst werden muss oder nicht. Nach Stand der Erhebungen ist nicht davon auszugehen, dass Anpassungen grösseren Umfangs erforderlich sind. Ende 2010 läuft die erste Amtszeit des Rats ab. Zum Ende dieser Amtszeit wird er den zuständigen Stellen in den "Mitgliedsländern" einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit vorlegen und einen Ausblick geben, wie seine Arbeit in Zukunft aussehen könnte.

An seiner Sitzung vom 23. April 2010 in Bern diskutiert der Rat über die Aktualisierung des Wörterverzeichnisses des amtlichen Regelwerks. Das bestehende Wörterverzeichnis geht auf das Jahr 1968 zurück. Deshalb enthält es neben veralteten Wörtern wie behufs, Gelichter u.Ä. auch viele Wörter, deren Gebrauch heute politisch unkorrekt ist wie Neger oder Kaffer. Andere, neuere Wörter hingegen fehlen, so zum Beispiel Alufolie, Booklet, bloggen.

Diskutiert werden ebenfalls verschiedene Varianten, und zwar vor allem bei der Schreibung von Fremdwörtern. Die Beobachtung des Schreibgebrauchs hat ergeben, dass verschiedene stark eingedeutschte Schreibungen wie Fassette zu Facette zumindest von den professionell Schreibenden kaum oder gar nicht verwendet werden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob diese Varianten nicht gestrichen werden sollten. In anderen Fällen hingegen werden Schreibungen verwendet, die das amtliche Regelwerk nicht bzw. nicht mehr zulässt. Hier gilt es zu entscheiden, ob diese gebräuchlichen Schreibungen als Varianten zugelassen werden sollen oder nicht.

Ein weiteres wichtiges Thema ist, wie der Rat nach Ablauf seiner ersten Amtsdauer weiterarbeiten will. Sicher wird die Beobachtung des Schreibgebrauchs weiterhin im Zentrum seiner Arbeit stehen. Zur Diskussion steht aber auch eine adressatenbezogenere Umformulierung des amtlichen Regelwerks, die aber den Inhalt des Regelwerks nicht tangieren soll.


Adresse für Rückfragen: Bundeskanzlei, Deutscher Sprachdienst, Margret Schiedt, 031 324 11 07

Herausgeber: Bundeskanzlei, http://www.bk.admin.ch


Original: www.news.admin.ch/dokumentation/00002/00015/?lang=de&msg-id=32718